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Konformitätserklärung

TECHNISCHE ANFORDERUNGEN AN PRODUKTE

Die Einführung in die Problematik C. 22/1997 Slg. ist vor allem:

das Hauptziel des Gesetzes

Die Regierung legt mit den einschlägigen Verordnungen fest:

  • Produkte, die ein erhöhtes Risiko für berechtigte Interessen darstellen (festgelegte Produkte, die die Gesundheit oder Sicherheit von Personen, das Eigentum, die Umwelt oder andere öffentliche Interessen gefährden),
  • technische Anforderungen, die diese Produkte erfüllen müssen, um vermarktet werden zu können,
  • Art der Produktkennzeichnung,
  • Verfahren zur Konformitätsbeurteilung (sog. Module) in Abhängigkeit von der technischen Komplexität des Produkts und seiner möglichen Gefahr.

Pflichten des Herstellers / Importeurs:

  • sicherzustellen, dass die auf den Markt gebrachten Produkte die üblicherweise in der Anlage der einschlägigen Regierungsverordnung angeführten Grundanforderungen erfüllen,
  • für eine andere Bewertung der Konformität mittels des in der einschlägigen Regierungsverfahren angeführten Verfahrens zu sorgen,
  • das Produkt entsprechend der einschlägigen Regierungsverordnung zu kennzeichnen, es handelt sich um die Kennzeichnung des Produkts mit dem CE-Zeichen, bzw. zu jedem Produkt ein Dokument entsprechend der Regierungsverordnung auszustellen oder beizufügen,
  • die Dokumentation in dem in der einschlägigen Regierungsverordnung festgelegten Umfang über die festgelegte Dauer aufzubewahren.

Pflichten des Distributors:

  • so zu handeln, dass keine Produkte vertrieben werden, die offensichtlich nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, vor allem Produkte, die nicht entsprechend gekennzeichnet sind

Für Ferona ist nach dem EU-Beitritt Tschechiens von Bedeutung, dass sich die Rechtsvorschriften zur Konformitätsbeurteilung auf die EU-weite Vermarktung und nicht nur auf die Vermarktung in Tschechien beziehen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich bei den Lieferungen aus anderen Mitgliedsstaaten nicht mehr um Einfuhr handelt.

Für Produkte, die die vorstehenden Anforderungen erfüllen, ist die Freizügigkeit im Rahmen der EU garantiert. Für gewöhnlich wird die Erfüllung der Anforderungen im harmonisierten Bereich mit der CE-Kennzeichnung des Produkts bescheinigt.

Für den nicht harmonisierten Bereich ist es von Bedeutung, dass nach dem EU-Beitritt Tschechiens der § 13 b) des Gesetzes Nr. 22/1997 Slg. in Kraft getreten ist, der festlegt, dass die Konformitätsbeurteilung nicht bei Produkten durchzuführen ist, die bereits legal auf den EU-Markt gebracht wurden und den entsprechenden Schutz berechtigter Interessen gewährleisten.

ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN BEI FERONA

Die vorstehenden Anforderungen werden bei Ferona wie folgt erfüllt:

  • Ist Ferona ein Distributor, handelt sie so, dass keine Produkte vertrieben werden, die offensichtlich nicht den gesetzlichen Forderungen entsprechen (bei den unter die Regierungsverordnung Nr. 190/2002 Slg., in der Fassung späterer Vorschriften, fallenden Produkten ist die „CE“-Kennzeichnung entscheidend. Bei den in Tschechien hergestellten und durch inländische Lieferanten gelieferten Produkten, die unter die Regierungsverordnung Nr. 163/2002 Slg. fallen, hat sie Zugang zu Dokumenten, die die Konformitätsbeurteilung nachweisen, bei den in Tschechien hergestellten und durch inländische Lieferanten gelieferten Produkten hat sie Zugang zu Dokumenten, die die Konformitätsbeurteilung nachweisen. Bei den in den EU-Mitgliedsstaaten hergestellten und für den EU-Markt bestimmten Produkten hat Ferona Informationen über die durchgeführte Konformitätsbeurteilung oder die legale Markteinführung der Produkte in einem anderen EU-Mitgliedsstaat.
  • Ist Ferona ein Importeur (Produkte mit Ursprung außerhalb der EU und EFTA), stellt sie entsprechend der Regierungsverordnung eine eigene Konformitätserklärung aus oder hat Unterlagen zur Verfügung, die die legale Markteinführung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat belegen. Diese Dokumente stellt Ferona ausschließlich den im Gesetz Nr. 22/1997 Slg. definierten Personen zur Verfügung.

Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen des Gesetzes Nr. 22/1997 Slg. steht Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung –Zusicherung seitens Ferona über die Konformitätsbeurteilung, bzw. die legale Markteinführung der Produkte im Rahmen der EU.

Sicherzustellen, dass die vermarkteten Produkte die Anforderungen erfüllen, die für die Gewährleistung der Produktsicherheit, bzw. anderer für den Schutz des öffentlichen Interesses wichtiger Aspekte von entscheidender Bedeutung sind. Die ausgewählten Produkte müssen daher vor der Markteinführung diese technischen Anforderungen erfüllen und ihre Erfüllung muss mit der Beurteilung der Konformität der Produkteigenschaften mit den Anforderungen der technischen Vorschriften nachgewiesen werden.