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Verpackungen

Ferona, a. s. hat einen Vertrag über Sammelleistung mit der autorisierten Verpackungsgesellschaft EKO-KOM abgeschlossen, womit die Erfüllung der Pflichten gem. § 10 und § 12 des Gesetzes Nr. 477/2001 Slg., über Verpackungen, in der Fassung späterer Vorschriften, sichergestellt ist – siehe Zulassung.

Ferner versichern wir Ihnen, dass alle mitgelieferten Verpackungen vorausbezahlt, d. h. von der Ferona, a.s. oder ihren Lieferanten vergebührt sind.

Ferona, a. s. erfüllt auch die weiteren Pflichten gem. Gesetz Nr. 477/2001 Slg., über Verpackungen, in der Fassung späterer Vorschriften.